Am Ende eines jeden Bauvorhabens steht die offizielle Bauabnahme.
Die Baufirma übergibt den Bau an den Bauherren. Gleichzeitig tritt die
Umkehr der Beweislast ein.
Das heisst: Sollten nach der Bauübergabe Mängel festgestellt werden, muss
der Bauherr diese beweisen.
Solche Verfahren sind oft langwierig und kostenintensiv.
Dieses gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im
Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.
Wir empfehlen jedem Bauherren, spätestens vor der endgültigen
Bauabnahme einen unabhängigen Baugutachter hinzu zu ziehen, um
mögliche Mängel rechtzeitig aufzudecken.
Eine Bauabnahme bezieht sich auf eine optische Prüfung der
Gebrauchsfähigkeit am Abnahmetag. Die Abnahme für uns als
Gutachter beschränkt sich immer auf eine Mitwirkung an der
technischen Abnahme:
Für nicht freigelegte Bauteile wie Abdichtungen (Feuchteschutz),
Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Schallschutz und nicht
stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen wie Betongüten,
Steinsorten oder dergleichen kann deshalb keine Haftung
übernommen werden.
Bauabnahme